Spenden

Liebe Piraten und Freunde,

wir freuen uns natürlich immer über finanzielle und personelle Unterstützung! Wer die Piratenpartei Baden-Württemberg bei ihrer Arbeit mit finanziellen Mitteln unterstützen möchte, kann dies durch eine Geldspende auf unser Bankkonto machen.

Kontoinhaber: Piratenpartei D. LV BW
Bank: Kreissparkasse Tübingen
IBAN: DE19641500200002279592
BIC: SOLADES1TUB
Verwendungszweck: Spende von Vorname Nachname, Mitgliedsnummer oder Adresse

Bei Fragen zu Spenden und Spendenquittungen kontaktiere bitte unseren Schatzmeister, unter schatzmeister@piratenpartei-bw.de

Wir sagen schon jetzt „Danke“ für die Unterstützung.

Spenden an Parteien sind steuerlich abzugsfähig.
Als Privatperson kannst du deine Spende an die Piratenpartei bis zu 3.300 € im Jahr steuerlich geltend machen, bei Ehepersonen gemeinsam bis zu 6.600 €, unabhängig davon, ob du zusätzlich etwa an Vereine oder für andere gemeinnützige Zwecke spendst.

Eine Spende von 500 € kostet dich im günstigsten Fall 213,75 € und bedeutet für die Piratenpartei bis zu 1.000€, denn:

  1. Die steuerliche Vergünstigung ist gestaffelt.
    Für die ersten 1.650 € bzw. 3.300 € werden dir nach § 34g EstG exakt 50% der gespendeten Summe von der Einkommenssteuerschuld abgezogen. Dies wirkt sich auch auf den Solidaritätszuschlag (5,5%) und evtl. die Kirchensteuer (8% oder 9%) aus. Darüber hinaus gehende Beiträge kannst du bis zur Höhe von 1.650 € bzw. 3.300 € nach § 10b EstG in deiner Steuererklärung als Sonderausgabe geltend machen. Du reduzierst die Steuerzahlung folglich in Höhe des individuellen Steuersatzes.
  2. Jeder Euro, den du uns spendest, ist für uns bis zu zwei Euro wert.
    Für Spenden bis zu 3.300 € je natürlicher Person und Jahr bekommt die Piratenpartei zusätzlich für jeden Spendeneuro bis zu 0,38 € im Rahmen der staatlichen Unterstützung der Parteien. Ausserdem erhöht es die relative Obergrenze um 1,00 €, was für uns bis zu 1 € mehr Parteienfinanzierung bedeutet. Dies gilt nicht bei anonymen Spenden, deswegen benötigen wir die Adresse.

Zusätzliche Hinweise

Steuerliche Vergünstigungen genießen ausschließlich natürliche Personen.
Spenden von juristischen Personen sind natürlich zulässig können aber steuerlich nicht abgesetzt werden.
Spenden von Personengesellschaften werden wie Spenden von juristischen Personen behandelt, es sei denn, sie können einzelnen natürlichen Personen zugerechnet werden. Anonyme Spenden über 500 € dürfen nicht angenommen werden.
Barspenden über 1000 € dürfen nicht angenommen werden.
Für Spender, die weder deutsche Staatsbürger noch EU Bürger sind, gilt ausserdem: Spenden über 1.000 € dürfen nicht angenommen werden.
Alle Großspenden sind unter Angabe von Name und Anschrift des Spenders mit dem Rechenschaftsbericht der Piratenpartei zu veröffentlichen, sofern die Spenden den Betrag von 10.000 € je Person und Kalenderjahr überschreiten.Großspenden von über 50.000 € müssen unverzüglich dem Bundestagspräsidenten gemeldet und von diesem zeitnah veröffentlicht werden.
Desweiteren veröffentlichen wir Spenden ab 1.000 € je Person und Kalenderjahr in unserer Spenderliste.

Für Parteimitglieder gilt: Mitgliedsbeiträge und Spenden werden als Zuwendungen zusammengefasst, die als Gesamtsumme steuerlich geltend zu machen ist.

Stand: Diese Regelungen beruhen auf dem aktuellen Parteiengesetz und der Finanzordnung der Piratenpartei Deutschland. (November 2012)