Wusstest du, dass deine Meldebhörde deine Daten u.a. an Parteien oder Religionsgemeinschaften weitergeben darf, solange du nicht widersprichst? Möglich macht dies das Bundesmeldegesetz, das am 28. Juni 2012 während des Fußball-EM-Halbfinals (Deutschland gegen Italien) vom Bundestag beschlossen wurde – die Beratung dauerte gerade einmal 57 Sekunden, es waren nur 26 Abgeordnete anwesend. Was darf die Meldebehörde an wen weitergeben?
- Vor Wahlen und Abstimmungen können Parteien und Wählergruppen Auskünfte aus dem Melderegister erhalten. Die Partei kann hierfür einen Altersbereich angeben und zum Beispiel die Namen und Adressen aller Erstwähler erhalten.
- Auch Adressbuchverlage erhalten Namen und Anschrift aller Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
- Religionsgemeinschaften können Daten von dir abfragen – auch, wenn du gar nichts mit ihr zu tun hast. Es reicht, wenn ein Familienangehöriger von dir Mitglied in dieser Gemeinschaft ist. Dann bekommt sie u.a. deinen Namen, Geburtsdatum und -ort, deine jetzige und frühere Anschrift und ob die Mitglied einer anderen Religion bist.
- Mandatsträger und Presse können Namen und Anschriften von Personen erhalten, die Alters- oder Ehejubiläum feiern.
So kannst du widersprechen:
Lade dir unser Formular herunter und fülle es aus. Wähle aus, gegen welche Verwendungszwecke du Widerspruch einlegen möchtest. Adressiere es an deine Meldebehörde (in der Regel das Rathaus) und drucke es aus. Vergiss nicht, das Formular zu unterschreiben. Dann ab damit in einen Briefumschlag, frankieren und in die Post – oder direkt beim Rathaus abgeben.
Formular herunterladenUnsere Forderungen
Wir fordern einen transparenten und bürgerfreundlichen Umgang mit den Daten der Meldeämter. Vom Opt-Out-Verfahren, also dem explizit notwendigen Widerspruch, möchten wir hin zum Opt-In-Verfaren, dem expliziten Einwilligen zur Weitergabe der eigenen Daten. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Bürger oftmals nicht wissen, was mit ihren Daten bei den Meldeämtern passiert.