Am 13. Oktober hatte der Welzheimer Gemeinderat mit den Stimmen der Piraten in öffentlicher Sitzung mehrheitlich beschlossen, dass die Rienharzer Straße zwischen Kirchplatz und Äderlingstraße auf Höhe der Eisdiele dauerhaft für den Kfz-Verkehr gesperrt wird. Diese Entscheidung wird nun wegen Befangenheit eines Stadtrates wiederholt.
Wir möchten euch hier jetzt die Möglichkeit geben uns mitzuteilen, ob die Sperrung der Rienharzer Straße zwischen Kirchplatz und Äderlingstraße auf Höhe der Eisdiele dauerhaft für den Kfz-Verkehr gesperrt bleiben soll, oder nicht? Damit folgen wir als Fraktion eine Anregung aus der Bevölkerung und dem Beschluss unserer Mitglieder.
Abstimmung – Soll die Rienharzer Straße zwischen Kirchplatz und Äderlingstraße auf Höhe der Eisdiele dauerhaft für den Kfz-Verkehr gesperrt bleiben?
Wo ist diese Straße?
Was ist der Zweck der Sperrung und wo liegen die Vor- und Nachteile?
Begründung der Stadt Welzheim für die Sperrung aus der Sitzung vom 13. Oktober 2020:
Das Verkehrsplanungsbüro BS-Ingenieure hat den Verkehrsversuch fachlich begleitet und ausgewertet. Das Verkehrsgutachten kommt zum Ergebnis, dass die Sperrung dieses Abschnitts der Rienharzer Straße zu keiner relevanten Verkehrsverlagerung führt und somit nichts-gegen die Maßnahme spricht. Bereits 2001 hat sich Herr Schröder von BS-Ingenieure zur Verkehrsproblematik in der Rienharzer Straße dahingehend geäußert, dass eine Sperrung dieses Abschnittes das Verkehrsaufkommen in der restlichen Rienharzer Straße verringern könnte. Zudem würde eine Begrenzung auf Fuß- und Radverkehr die Aufenthaltsqualität im Einmündungsbereich zum Kirchplatz stärken. Die Auswirkungen für die Anwohner könnten als sehr gering eingestuft werden. Die Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt Waiblingen hat erklärt, dass aus ihrer Sicht keine Bedenken für eine dauerhafte Anordnung der geänderten Verkehrsführung bestehen, nachdem es gemäß dem Gutachten der BS-Ingenieure zu keinen relevanten Verkehrsverlagerungen kommt. Die Freiwillige Feuerwehr Welzheim hat keine Bedenken gegen die Sperrung, soweit die Zufahrt zur geplanten Sackgasse von der Äderlingstraße weiterhin möglich ist und zusätzlich eine Rettungszufahrt von der Wilhelmstraße aus gewährleistet ist, zum Beispiel, indem ein Pflanzkübel durch einen Dreikantpoller ersetzt wird. Die Rettungszufahrt sollte dann auch von ortsfester Möblierung und widerrechtlich parkenden Autos freigehalten werden, einerseits durch die formale Ausweisung als Feuerwehrzufahrt und ergänzend durch angemessene Parkraumüberwachung. Die Rettungswache des DRK Welzheim wurde ebenfalls bereits letztes Jahr über den Verkehrsversuch informiert, von deren Seite wurden keine Bedenken geäußert.Aus Sicht der Verwaltung sind damit auch in der Probephase die Annahmen bestätigt. Der umgebaute Bereich des Kirchplatzes auf Höhe der heutigen Mediathek gewinnt an Aufenthaltsqualität, zudem erhöht sich die Verkehrssicherheit der Schüler an der Bushaltestelle in diesem Einmündungsbereich deutlich. Dasselbe gilt für alle diejenigen, die sich in diesem Bereich aufhalten. Mit Ausnahme von drei Anwohnern sind bei der Stadt keine ablehnenden Stellungnahmen eingegangen. Mit einem Anwohner der Rienharzer Straße haben diesbezüglich Gespräche stattgefunden. Die Bedenken gegen die Sperrung wurden aufrechterhalten. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf die Befürchtung, dass durch die Sperrung die Gewerbeimmobilien in diesem Bereich an Wert verlieren könnten.
Die weiteren Unterlagen der Stadt finden sich im Ratsinformationssystem der Stadt Welzheim
Vorgang 89/2020 vom 12. Oktober im Ratsinformationssystem der Stadt Welzheim
Verkehrsgutachten von BS-Ingenieure im Auftrag der Stadt Welzheim
Gegenstand des Verkehrsversuchs war die Sperrung der Rienharzer Straße für den motorisierten Individualverkehr in dem ca. 50 m langen Abschnitt zwischen der Äderlingstraße und dem Kirchplatz. Ziel des Versuchs war die räumliche und quantitative Ermittlung der hierdurch entstehenden Verkehrsverlagerungen. Anhand der Ergebnisse sollte eine entsprechende Empfehlung erarbeitet
Auszug aus dem Verkehrsgutachten von BS-Ingenieure in der Sitzungsvorlage 89/2020 des Ratsinformationssystems der Stadt Welzheim
- Das Verkehrsgutachten kann hier eingesehen werden: Download
Begründung von Ralph Ehmann warum die Sperrung der Straße überdacht werden sollte:
Sicherheitsüberlegungen sprechen nicht für eine Teil-Sperrung der Rienharzer Str. Die Einmündung der Rienharzer Str. in den Kirchplatz ist kein Unfallschwerpunkt. Es ist nicht bekannt, dass es dort überhaupt je zu einem Unfall gekommen ist. Auch nach einer Sperrung muss die Zufahrt zu den 20 öffentlichen Stellplätzen und Garagen im hinteren Bereich vom Gebäude Rienharzer Str.1 weiter gewährleistet werden.
Als Ausgleich wurde die nur einspurig befahrbare Durchfahrt von der Schlossgartenstr. in die Äderlingstr. jetzt beidseitig wieder eröffnet. Sie wurde vor vielen Jahren geschlossen, weil es wiederholt zu Unfällen gekommen war. Es macht keinen Sinn, einen nicht vorhandenen Unfallschwerpunkt dadurch zu beseitigen, dass man an anderer Stelle ein früher vorhandenes Sicherheitsrisiko neu schafft und zudem eine Bushaltestelle als Grundstückszufahrt verwendet.
Das Quartier ist ein Mischgebiet, mit einem stark betonten Anteil gewerblicher Nutzung. Es wird laut Einzelhandelsgutachten als Innenstadtbereich definiert.
Diese gewerbliche Nutzung wird bei einer Sperrung der Rienharzer Str. stark beeinträchtigt. Die gewerblich genutzten Immobilien werden dadurch entwertet. Der für eine Sperrung vorgesehene Abschnitt der Rienharzer Str. ist als „Flaniermeile“ nicht geeignet. Zum einen gibt es dort nichts, was einen Anreiz zum Flanieren ergeben würde – abgesehen von einer an einem Gebäude angebrachten Uhr, die vor ca. 30 Jahren kurz vor 12 stehen geblieben ist. Zum anderen ist dieser Abschnitt schon immer die Zufahrt für die Gewerbe in der Rienharzer Str. / Äderlingstr. und das daran anschließende Wohngebiet. Es sind auch keine Pläne bekannt – auch nicht der Stadt Welzheim – dass sich in dem für eine Sperrung vorgesehenen Teil der Rienharzer Str. Gewerbe und / oder Gaststätten ansiedeln werden und sich dadurch eine „Flaniermeile“ entwickelt.
Es wird für den gesperrten Abschnitt eine Feuerwehrzufahrt mit absolutem Halteverbot notwendig. Die Bewohner von zehn Wohnungen dürfen dann nicht einmal mehr vor ihren Gebäuden Be- und Entladen. Die Verkehrsbehörde schreibt zusätzlich vor, dass vor den Pollern keine Tische und Stühle der Eisdiele stehen dürfen.
Soll der Status quo als Mischgebiet erhalten bleiben, dann brauchen die Anlieger die Zufahrt und die dahinter Wohnenden die Durchfahrt. Oder soll das Quartier in ein innenstadtnahes Wohnquartier umgewandelt werden? Dann ist es Aufgabe der Stadt, sich an dem den Eigentümern aufgezwungenen Umbau ihrer Gewerbeimmobilien zu Wohnraum finanziell zu beteiligen.
Auf unserer Unterschriftenliste haben fast alle direkten Anwohner gegen die Sperrung unterschriebe
Wann findet die Entscheidung im Gemeinderat statt?
Die neue Entscheidung wird wohl am 15. Dezember fallen. Wir bitten bis dahin an unserer Umfrage teilzunehmen. Danke.