Lärmaktionsplan (Welzheim-Breitenfürst)

Als Stadtratsfraktion möchten wir hier über den Lärmaktionsplan informieren. Die Stadt Welzheim informiert selbständig. Wir bitten dies zu beachten.

Anstehende Termine im Rahmen des Lärmaktionsplans:

Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur Öffentlichen Auslegung am Di, 13.10.2020 17:00 Uhr in der Eugen-Holly-Halle

Was ist ein Lärmaktionsplan?

Lärmaktionspläne sind von allen Städten und Gemeinden aufzustellen, für die die jeweilige Belastungsstatistik 50 oder mehr Lärmbetroffene in den zu kartierenden Bereichen über 55 dB(A)tags bzw. 50 dB(A) nachts ausweist. Anfang 2019 wurden die Ergebnisse der Lärmkartierung 2017 von der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) zur Verfügung gestellt. Die Stadtverwaltung hat nun auf der Basis der Ergebnisse dieser Lärmkartierung einen Lärmaktionsplan gefertigt in Form eines Musterberichtes.


Wo kann ich diesen Musterbericht einsehen und wie kann ich mich einbringen?

Der Plan kann auch auf der Website der Stadt und im Bauamt in der Justinus-Kerner-Straße 8 zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Für Fragen steht Stadtplaner Ulrich Finke Tel.: 07182 8008-37, E-Mail: finke@welzheim.de zur Verfügung. Alle Bürger und Bürgerinnen haben in dieser Zeit die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken vorzubringen.

Die Ergebnisse des Beteiligungsprozesses sollen dann voraussichtlich in der BuVA-Sitzung am 1. Dezember 2020 eingebracht werden. Am 15. Dezember 2020 ist die Beschlussfassung im Gemeinderat vorgesehen.

Hier die Dokumente aus der Sitzung vom 13.10.2020

Laermkartierung


Wie ist der aktuelle Stand in Breitenfürst?

  • Es ist zu Laut!
    • Die größten Lärmbelastungen sind in der Ortsdurchfahrt von Breitenfürst zu verzeichnen. Diese Ortsdurchfahrt ist eine Landesstraße (L1150). Auf einem 400 m langen nördlichen Abschnitt der Ortsdurchfahrt Breitenfürst liegt das Verkehrsaufkommen dort bei ca. 12.100 DTV. Entlang der Stuttgarter Straße (Breitenfürst) überschreitet der Lärm dadurch die kritische Marke von 55 dB(A)tags bzw. 50 dB(A) nachts.
  • 1999: Bau einer Mittelinsel. Querungshilfe aber mehr nicht?
    • Der damalige Bau einer Mittelinsel durch das Land am nördlichen Ortseingang von Breitenfürst hatte keinen nennenswerten Effekt auf die gefahrene Geschwindigkeit.
  • 2015: 1,4 Kilometer neuer Asphalt
    • Im Jahr 2015 wurde der Straßenbelag der Ortsdurchfahrt von Breitenfürst saniert und ein Smiley begrüßte anhand eines Dialogdisplay die Autofahrer. Meist ist er enttäuscht.
  • Über 90% der Autofahrer fahren schneller als 50 km/h!
    • Die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts wird mit Spitzengeschwindigkeiten bis zu 123 km/h überschritten

Geschwindigkeitsmessungen in Breitenfürst

Messung Stuttgarter Straße 23.Download (11.10.2020)

Messstelle an der Stuttgarter Straße 23

Messung Stuttgarter Straße 104.Download (11.10.2020)

Messstelle an der Stuttgarter Straße 104

Was schlägt die Stadtverwaltung in ihrem Musterbericht vom 11.10.2020 vor?

An den Ortsein- und ausgängen von Breitenfürst (L1150) überschreiten laut Seitenradar 90 % aller Verkehrsteilnehmer die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h mit gemessenen Spitzengeschwindig-keiten von 123 km/h in den nördlichen Stuttgarter Straße und 114 km/h am Ortseingang von Schorndorf her. Die Lärmproblematik für die Anwohner resultiert deshalb speziell dort nicht nur aus der Menge der Fahrzeuge, sondern vor allem an den nicht angepassten Geschwindigkeiten der Verkehrsteilnehmer.

3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre (Musterbericht Lärmaktionsplan)

Die Stadt Welzheim strebt deshalb an, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Stuttgarter Straße von derzeit 50 km/ auf 40 km/h zu begrenzen.

3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre (Musterbericht Lärmaktionsplan)

Die Messergebnisse zeigen, dass die Überschreitungen überwiegend nachts und in den Morgenstunden erfolgen. Angestrebt wird darüber hinaus speziell in den Bereichen mit den hohen Überschreitungen eine Intensivierung der Geschwindigkeitskontrollen.

3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre (Musterbericht Lärmaktionsplan)

Ergänzend strebt die Stadt an, Radangebotsstreifen in der Stuttgarter Straße zu markieren. Diese Maßnahmen entspannen nicht nur die Lärmprob-lematik deutlich, sondern führen auch zu einer größeren Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.

3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre (Musterbericht Lärmaktionsplan)

Entlang der westlichen Umgehungsstraße werden zum Schutz der Wohngebiete im Zuge der jeweiligen Erschließungsmaßnahmen zusätzliche Lärmschutzwände auf den Erdwällen vorgesehen.

3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre (Musterbericht Lärmaktionsplan)

Gemäß § 49 StVO müssen Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger so beschaffen sein, dass die Geräuschen-wicklung das nach dem Stand der Technik unvermeidliche Maß nicht übersteigt. Das scheint bei 90 % aller zugelassenen Fahrzeuge gewährleistet. Solange der Gesetzgeber oder die Exekutive nicht willens oder nicht in der Lage ist, diesen Stand der Technik auch bei den restlichen „sportlichen“ Verkehrsteilnehmer einzufordern (z.B. Einhaltung der Grenzwerte, Verbot von Klappenschalldämpfer bei „Sportversionen“, Halterhaftung bei Motorräder und deren Überwachung) sind aus unserer Sicht weitergehende bauliche Maßnahmen zum Schutz vor KFZ-Lärm allein nur bedingt erfolgsversprechend.

3.2 Geplante Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre (Musterbericht Lärmaktionsplan)

Appell der Piratenfraktion an alle Bürger!

Unsere Fraktion appelliert an alle Bürger Bedenken und Anregungen vorzubringen! Es ist wichtig sich jetzt einzubringen damit Vorschläge aus der Bürgerschaft noch berücksichtigt werden können. Stadtverwaltung aber auch alle anderen Stadträte stehen euch bei Fragen sicherlich zur Verfügung. Uns kannst du natürlich ebenfalls immer Kontaktieren! Hier geht es zu unseren Kontaktdaten.