Welzheim

Stadträte der Piratenfraktion reichen Antrag zur kommunalen Wärmeplanung ein

Die Stadträte der Piratenfraktion, Kai Dorra und Philip Köngeter, haben in einen Antrag zur kommunalen Wärmeplanung in Welzheim eingereicht. In ihrer gemeinsamen Erklärung betonten die Stadträte die Wichtigkeit des Antrags für die nachhaltige Zukunft der Stadt.

„Die kommunale Wärmeplanung ist ein bedeutender Schritt, um die Klimaziele des Landes zu erreichen und unsere Stadt auf den Weg zu einer treibhausgasneutralen Zukunft zu bringen.“ erklärte Kai Dorra. „Es ist unsere Verantwortung, die Weichen für eine klimafreundliche Wärmeversorgung zu stellen und so unseren Beitrag zum Schutz unserer Umwelt zu leisten.“

Philip Köngeter fügte hinzu: „Unsere Vision ist es, eine Wärmeversorgung zu schaffen, die nicht nur nachhaltig und klimafreundlich ist, sondern auch langfristig stabil und für alle Bürger zugänglich bleibt. Der kommunale Wärmeplan legt den Grundstein für diese Vision und ermöglicht es uns, strategische Entscheidungen für eine sichere und bezahlbare Wärmeversorgung zu treffen.“

Die Stadträte betonten auch, dass die Stadtverwaltung Welzheim bereits an Nahwärmversorgungslösungen arbeite, dass aber ein umfassendes Konzept notwendig sei – insbesondere wenn die Bundesregierung ihre Pläne weiter vorantreibt. Kleinere Kommunen könnten bald in die Pflicht genommen werden.

Der Antrag zur kommunalen Wärmeplanung umfasst eine eingehende Analyse des Wärmeverbrauchs und der Wärmeversorgung innerhalb der Stadtgrenzen. Basierend auf diesen Daten soll ein Plan erstellt werden, der die effiziente Nutzung erneuerbarer Energien vor Ort fördert und zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes beiträgt.

„Die kommunale Wärmeplanung geht über die Wärmeversorgung hinaus. Sie eröffnet Möglichkeiten für Synergien mit anderen städtischen Planungen, wie der Bauleitplanung oder der Verkehrsentwicklungsplanung,“ erklärte Kai Dorra. „Dieser ganzheitliche Ansatz wird uns dabei helfen, unsere Stadt zukunftsfähig und nachhaltig zu gestalten.“

Philip Köngeter unterstrich die Bedeutung der Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden: „Die Prüfung von Synergieeffekten durch eine Zusammenarbeit mit Kaisersbach und Alfdorf ist ein strategischer Schritt, um die Ressourcen optimal zu nutzen und eine effektive Umsetzung der Wärmeplanung zu gewährleisten.“

Die Stadträte hoffen, dass der Antrag auf breite Zustimmung bei der Stadtverwaltung und den anderen Fraktionen stoßen wird. „Die kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiger Meilenstein für unserer Stadt,“ betonten sie gemeinsam. „Unsere Bürger verdienen eine nachhaltige und zukunftsfähige Wärmeversorgung, die im Einklang mit den Klimazielen steht und unseren Wohlstand und die Planung für anstehende Maßnahmen sichert.“

Mehr Infos:


Was ist Kommunale Wärmeplanung?


https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/energieeffizienz/in-kommunen/kommunale-waermeplanung

Antrag: Kommunale Wärmeplanung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bernlöhr,

Sehr geehrte Stadtverwaltung Welzheim,

Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte,

unsere Fraktion beantragt:

  • Die Verwaltung wird beauftragt, in die Wärmeplanung einzusteigen.
  • Für die Wärmeplanung soll im Rahmen des Förderprogramms „Freiwillige kommunale Wärmeplanung in Landkreisen und Gemeinden“ des Landes Baden-Württemberg ein Förderantrag gestellt werden. Vorab wird die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob sich durch einen „Konvoi“ mit Kaisersbach und Alfdorf Synergieeffekte im Rahmen des Förderprogramms ergeben. Wenn ja, soll ein gemeinsamer Antrag und eine gemeinsame Wärmeplanung angestrebt werden.
  • Unter Vorbehalt einer Förderzusage sollen im nächsten Schritt Angebote für die Wärmeplanung eingeholt werden. Für die Beauftragung eines Ingenieurbüros ist ein Vergabebeschluss durch den Gemeinderat einzuholen.


Begründung:

Die Wärmewende ist ein zentraler Bestandteil, um die baden-württembergischen Klimaziele, sprich die „Netto-Null“, bei den Treibhausgasemissionen bis 2040 zu erreichen. Daher forciert die Landesregierung den Umbau des Wärmesektors. Nach § 7d Klimaschutzgesetz BW von 2020 sind die großen Kreisstädte und Stadtkreise im Land verpflichtet, bis Ende 2023 eine kommunale Wärmeplanung zu erarbeiten. Für nicht verpflichtete Kommunen gibt es ein Förderprogramm für eine freiwillige kommunale Wärmeplanung. Bis Ende 2026 soll so in mehr als der Hälfte der Kommunen in Baden-Württemberg ein kommunaler Wärmeplan vorliegen. Der kommunale Wärmeplan bildet eine bedeutende Grundlage für einen treibhausgasneutralen Gebäudesektor, indem erneuerbare Energien vor Ort zur Wärmeerzeugung genutzt und die Wärmeverbräuche reduziert werden. Dies dient

unmittelbar der Versorgungssicherheit, der langfristigen Preisstabilität und der lokalen Wertschöpfung in der Energieversorgung. Hauptanliegen der kommunalen Wärmeplanung ist es dabei, die Kommunen zu unterstützen, bereits heute strategisch richtige Entscheidungen zu treffen, die konsequent zu einer sicheren, treibhausgasneutralen und preisstabilen Wärmeversorgung in der nahen Zukunft führen.

Die kommunale Wärmeplanung befasst sich konkret mit folgenden drei Handlungsfeldern:

1. Reduktion Wärmebedarf im Gebäudebestand,

2. erneuerbare Wärme- und Kälteversorgung über thermische Netze,

3. mit erneuerbaren Energien betriebene Einzelheizungen (wenn Wärmenetze technisch und ökonomisch nicht sinnvoll sind).

Die kommunale Wärmeplanung erfasst und analysiert alle aktuellen Daten zum

Wärmeverbrauch und zur Wärmeversorgung aller Gebäude innerhalb der Gemarkung. Basierend auf dieser Datenerfassung wird eine Planung entwickelt, wie die Wärme zukünftig möglichst treibhausgasneutral produziert und zur Verfügung gestellt werden kann. Die Ergebnisse des Wärmeplans können dabei auch für andere kommunale Planungen, wie z.B. der Bauleitplanung oder der Verkehrsentwicklungsplanung, von Wichtigkeit sein, um Synergien zu nutzen. Weiterhin bietet die koordinierende Funktion des kommunalen Wärmeplans auch privaten Haushalten eine Entscheidungsunterstützung bei der individuellen Heizungswahl und damit eine Entlastung bei individuellen Investitionen. Ein gesamtgesellschaftlicher Nutzen entsteht zudem dadurch, dass Eignungsgebiete für Wärmenetze ausgewiesen werden, was beim Heizungstausch berücksichtigt werden kann. Diese Koordinationsfunktion ermöglicht hohe Anschlussdichten in den Netzen und hält die knappen Kapazitäten für den Einbau von dezentralen Heizungssystemen für die entsprechenden Eignungsgebiete frei. Im Ergebnis entsteht, kurz zusammengefasst, ein Plan, der aufzeigt, in welchen Stadtteilen welche Wärmeversorgung im Jahr 2040 geeignet sein wird. Zudem ist eine vorausschauende Flächensicherung, z.B. für Photovoltaik oder Heizzentralen, möglich.

Inhalte der kommunalen Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung muss den Anforderungen nach §7c des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg entsprechen. Das heißt, folgende vier Bestandteile müssen zwingend enthalten sein:

1. Bestandanalyse Wärmebedarf und Versorgungsinfrastruktur (Wärmekataster), in der Basisdaten zum Wärmebedarf und –verbrauch sowie zur Gebäude- und Heizstruktur und den daraus resultierenden Treibhausgasemissionen erfasst werden.

2. Potentialanalyse erneuerbare Energien und Abwärme, bei der Flächenverfügbarkeiten, Energieeinsparungs- und Speicherpotentiale, sowie die Kapazitäten durch Erneuerbare Energien und Abwärme erhoben werden.

3. Aufstellung treibhausgasneutrales Zielszenario 2040 mit Zwischenziel 2030. In diesem Schritt werden Eignungsgebiete für Wärmenetze ermittelt, Verbrauchsprognosen und CO2-Bilanzen erstellt und daraus ein kostenoptimiertes Zielszenario entwickelt.

4. Kommunale Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog. Dies ist die Schnittstelle zwischen Wärmeplanerstellung und tatsächlicher Umsetzung. Der Maßnahmenkatalog enthält konkrete Maßnahmen zur Erreichung des Zielszenarios sowie übergeordnete Maßnahmen, wie Kommunikation, Information, organisatorische Maßnahmen. Weiterhin gehören ein konstantes Monitoring sowie die Anpassung an Veränderungen zu diesem Schritt.

Wichtiger Meilenstein für die künftige Wärmeversorgung

Eine kommunale Wärmeplanung ist ein zentrales Element für eine nachhaltige Daseinsvorsorge im Wärmesektor. Die Frage, wie Gebäude künftig treibhausgasneutral beheizt werden können, kann nicht ausschließlich den Bürgern aufgebürdet werden. Vielmehr bedarf es übergeordneter Lösungen, z.B. auch in Form von Wärmenetzen. Um hier eine ausreichende Anschlussdichte zu erreichen, ist eine vorausschauende Planung, auf die sich die Bürger verlassen können, wichtig. Viele Potenziale für die Wärmeversorgung können außerdem nur über Wärmenetze erschlossen werden (z.B. Abwärme von Industrie u.ä.). Die Kommune kann somit eine wichtige Stütze für die Eigentümer werden, die bereits heute häufig mit den Anforderungen und Möglichkeiten überfordert sind. So sieht zum Beispiel das zukünftige Gebäudeenergiegesetz der Bundesregierung einen Anteil von 65% erneuerbarer Energien beim Einbau von neuen Heizungen vor. Die Weiterentwicklung der Wärmeversorgung und der dafür notwendigen Infrastruktur muss daher ohnehin auch auf kommunaler Ebene geklärt werden. Ein kommunaler Wärmeplan schafft Klarheit über den Bestand und die Potentiale, und stellt eine gute Grundlage für die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure dar. Dafür ist eine Koordinierung durch die Kommunen und eine Zusammenarbeit mit den Energieversorgern wichtig. Nicht zuletzt ist eine Dekarbonisierung der Wärmeversorgung notwendig, um die nationalen Klimaziele sowie das baden-württembergische Klimaziel „Netto Null“ bis 2040 zu erreichen. Die Stadt Welzheim kann durch die freiwillige Wärmeplanung ihrer Vorbildfunktion gegenüber den Bürgern gerecht werden und diese gleichzeitig entlasten. Die Wärmeplanung stellt die Weichen für eine preisstabile und klimafreundliche Wärmeversorgung und leistet einen wichtigen Beitrag zu Klimaschutz und zum Erhalt unseres Wohlstands in Zukunft.

Kosten

Für alle nicht verpflichteten Kommunen unter 20.000 Einwohnern wird die Erstellung eines kommunalen Wärmeplanes durch fachkundige Dritte, die die Anforderungen an einen kommunalen Wärmeplan nach §7c Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg erfüllen, mit 80%, maximal jedoch 60.000€ gefördert. Bei Konvoi Wärmeplänen dient eine andere Bezuschussung. Synergieeffekte durch einen Zusammenschluss mit den Nachbargemeinden Alfdorf und Kaisersbach sollten daher geprüft werden. Fördergrundlage ist die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg zur Förderung der kommunalen Wärmeplanung in Landkreisen und Gemeinden (VwV freiwillige kommunale Wärmeplanung).

Informationen zum Förderprogramm für die freiwillige kommunale Wärmeplanung:

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/informieren-beraten-foerdern/foerderprogramme/foerderprogramm-fuer-die-freiwillige-kommunale-waermeplanung

Wir bitten um Aufnahme in die Tagesordnung nach der Sommerpause.

Mit freundlichen Grüßen

Philip Köngeter und Kai Dorra