Welzheim

Anfrage der Piraten-Fraktion – Vandalismus in Welzheim

Vandalismus bezeichnet die sinnlose oder blinde Zerstörungswut mancher Zeitgenossen und kostet die Stadt Welzheim jedes Jahr viel Geld. Aktuell gibt es erneut Schäden zu verzeichnen. Vandalismus, illegal auf fremdes Eigentum gesprühte Graffiti, Farbschmierereien, angezündete Sitzbänke und sonstige blinde Zerstörungswut verunstalten – nach Auffassung vieler Bürger wieder stark zunehmend – das Bild unseres schönen Welzheimer Luftkurorts, verunsichern unsere Mitbürger und schrecken Touristen ab. Vor diesem Hintergrund und weil der Bericht über die Kriminalstatistik für die Welzheimer derzeit nicht zugänglich ist, bitten wir um die Beantwortung einiger Fragen. Hier die Anfrage der Piraten an die Stadtverwaltung:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Bernlöhr,
Sehr geehrte Stadtverwaltung Welzheim,

Vandalismus, illegal auf fremdes Eigentum gesprühte Graffiti, Farbschmierereien, angezündete Sitzbänke und sonstige blinde Zerstörungswut verunstalten – nach Auffassung vieler Bürger wieder stark zunehmend – das Bild unseres schönen Welzheimer Luftkurorts, verunsichern unsere Mitbürger und schrecken Touristen ab. Vor diesem Hintergrund und weil der Bericht über die Kriminalstatistik für die Welzheimer derzeit nicht zugänglich ist, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1. In wie vielen Fällen wurden

a) im Jahr 2018

b) im Jahr 2019

c) im 1. Halbjahr 2020

städtische Gebäude oder Einrichtungen der Stadt mit Farbe besprüht, beschmiert oder etwas zerstört und wie hoch war der hierdurch verursachte Schaden?

2. In wie vielen Fällen wurden städtische Gebäude oder andere Einrichtungen der Stadt auf andere Weise mutwillig beschädigt und wie hoch war der hierdurch verursachte Schaden?

3. In wie vielen Fällen wurden Gebäude oder andere Einrichtungen städtischer Gesellschaften, von Gesellschaften mit städtischer Beteiligung oder der Schwäbischen Waldbahn GmbH mit Farbe besprüht oder beschmiert und wie hoch war der hierdurch verursachte Schaden?

4. In wie vielen Fällen wurden Gebäude oder andere Einrichtungen städtischer Gesellschaften, von Gesellschaften mit städtischer Beteiligung oder der Schwäbischen Waldbahn GmbH mutwillig beschädigt und wie hoch war der hierdurch entstandene Schaden?

5. In wie vielen der genannten Fälle konnten Täter, die Gebäude oder andere Einrichtungen mit Farbe besprüht oder beschmiert hatten, ermittelt werden?

6. Wie hoch war die Aufklärungsquote der Polizei 2019 bei entsprechenden Delikten?

7. In wie vielen der genannten Fälle konnten Täter die Gebäude oder andere Einrichtungen auf andere Weise beschädigt hatten, ermittelt werden?

8. Konnten von den ermittelten Tätern Schadensersatzleistungen erlangt werden, wenn ja, in wie vielen Fällen und in welcher Höhe? Wenn nein, aus welchen Gründen in wie vielen Fällen nicht?

9. In wie vielen Fällen wurden ermittelte Täter zur Schadenswiedergutmachung, z.B. durch Reinigen besprühter oder beschmierter Fassaden oder Objekte, herangezogen?

10. Wurde in allen Fällen Strafantrag gestellt?

11. Wenn ja, welche Ergebnisse strafrechtlicher Ermittlungen sind, ggf. durch Nachfrage bei der Staatsanwaltschaft, bekannt geworden?

12. Falls von der Stellung von Strafanträgen abgesehen wurde – aus welchen Gründen geschah dies (z.B. Kinder als Tatverdächtige)?

13. Welche Aktivitäten entfaltete die „Mobile Jugendarbeit“, die Schulsozialarbeiter oder das Integrationsmanagement, welchen theoretischen Ansatz verfolgen diese dabei? Gibt es Einschätzungen dieser drei zu dem in Welzheim stattfindenden Vandalismus?

14. Kann der Sicherheitslagebericht und die Kriminalstatistik für die Stadt Welzheim aus dem Jahr 2019 zukünftig auf der Website der Stadt Welzheim veröffentlicht werden?

15. Werden zusätzliche Maßnahmen staatlicher oder kommunaler Stellen zur Ermittlung von Tätern und zur Einwirkung auf ermittelte Täter für erforderlich erachtet?