Rems-Murr-Kreis Welzheim

Anfrage bzgl. der Barrierefreiheit unserer Bushaltestellen

Die zum 1. Januar 2013 in Kraft getretene Novelle des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) enthält auch neue Regelungen zur Barrierefreiheit. Für die Schaffung eines barrierefreien Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) hat der Gesetzgeber ein festes Ziel im PBefG verankert: Die Aufgabenträger werden verpflichtet, in Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, bis 2022 die Barrierefreiheit auf den gesamten ÖPNV in Deutschland auszudehnen. In Welzheim wird dies vor allem die Bushaltestellen betreffen.

Diese Zielstellung ist nicht zuletzt mit Blick auf den demografischen Wandel zu begrüßen. Ein barrierefreier ÖPNV bietet mehr Komfort und Zugänglichkeit für alle Fahrgäste, unabhängig von speziellen Bedürfnissen oder einer möglichen temporären oder dauerhaften Behinderung. Menschen mit Kinderwagen werden ebenso profitieren wie ältere und kranke Menschen mit Gehhilfen.

Die Piratenfraktion hat dazu folgende Fragen an die Stadtverwaltung:

  1. Müssen im Rahmen der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes Bushaltestellen in Welzheim oder seiner Teilorte umgebaut werden? Wenn ja, welche und wann ist diese Maßnahme geplant? Wenn nein, warum und wann wurden die Bushaltestellen dahingehend überprüft?
  2. Ist der Stadtverwaltung Welzheim bekannt, ob die von Welzheim aus angesteuerten Bushaltestellen barrierefrei zugänglich sind und bereits dem aktuellen Personenbeförderungsgesetz entsprechen? Besonders hinsichtlich der Bushaltestellen in Rudersberg (Bahnhof) und Schorndorf (Stadtmitte/Krankenhaus/Bahnhof/Berufsschulen).
  3. Ist der Stadtverwaltung bekannt, dass für eventuell noch anstehende Anpassungen der Bushaltestellen nur noch bis Ende Oktober ein entsprechender Förderantrag gestellt werden kann?

Antwort der Stadtverwaltung:

Zu 1:

Der Verwaltung ist das Personenbeförderungsgesetz bekannt und somit auch die Regelung zur Barrierefreiheit der Bushaltestellen. Bereits im März dieses Jahres hat das für den ÖPNV zuständige Landratsamt interessierte Kommunen eingeladen und über die Fördermöglichkeiten informiert. In der Vergangenheit und aktuell werden bereits Bushaltestellen im Rahmen von Straßensanierungen umgebaut, etwa auf Höhe von Bethel in der Schorndorfer Straße oder aktuell im Kirchplatz auf Höhe der Kirche ebenfalls barrierefrei hergestellt.


Auf Welzheimer Markung bestehen 67 Bushaltestellen. Diese reichen vom Busbahnhof mit einem hohen Personenbeförderungsanteil bis zu einzelnen Abzweig-Haltestellen mit im Extremfall einem Schüler am Tag. Eine Größenordnung von 20 Bushaltestellen muss auch tatsächlich umgebaut werden. Der deutlich größere restliche Anteil sind ländlich geprägte sehr wenig frequentierte Haltepunkte. Dort ist zu großen Teilen noch nicht einmal ein Randstein geschweige denn ein Gehweg vorhanden, an dieser Stelle greift nach Lesart der übergeordneten Behörden auch keine gesetzliche Pflicht zum Umbau. Ein reaktives Tätig werden sofern Bedarf besteht, ist aber natürlich dennoch möglich.

Bisher sind zwei Haltestellen in der Schorndorfer Straße barriere freundlich umgebaut und derzeit werden zwei Haltestellen am Kirchplatz umgebaut. Die Umrüstung der Haltestellen am Bahnhof erfolgt im Zuge der anstehenden Umgestaltung des Busbahnhofs bei der Stadtsanierung ab 2020.

Des Weiteren hat die Verwaltung eine Programmanmeldung für die Aufnahme in das Landesprogramm beim Regierungspräsidium für die Sanierung von fünf Bushaltestellen in 2020 gestellt. Es sollen die zwei Haltestellen am Stuttgarter Straße bei der Bäckerei Wiedmaier, die zwei Haltestellen am Gottlob-Bauknecht-Platz und die Haltestelle im Schulzentrum saniert werden. Mit einer Gewährung einer Zuwendung wird im März bzw. April gerechnet. Sobald die Aufnahme ins Programm erfolgt ist, kann ein Antrag beim Regierungspräsidium eingereicht werden. Der Zuwendungsbescheid wird dann nach der fachtechnischen Prüfung bis spätestens Herbst 2020 übergeben. Der Bau kann erst nach dem vorliegen des Zuwendungsbescheids ausgeschrieben werden.

In den Folgejahren sollen weitere Bushaltestellen folgen, die Auswahl erfolgt hierbei aufgrund der Ein- und Ausstiegszahlen die vom Busunternehmen erhoben werden. Haltestellen mit einer hohen Frequenz werden zuerst ausgebaut.

zu 2.:

Für den Ausbau der Bushaltestellen auf den jeweiligen Gemarkungen sind die Kommunen selbst verantwortlich. Die Stadt Welzheim hat keinen Einfluss auf dort verfolgte Ausbauplanungen.

zu 3.:

Die Fördermöglichkeiten sind der Verwaltung bekannt und wie unter Punkt 1 erwähnt, ist bereits eine Programmanmeldung hierfür gestellt. Die Zuschussmöglichkeiten für die Förderung der Barrierefreiheit werden nach den der Verwaltung vorliegenden Informationen auch in den Folgejahren weiterbestehen.